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Satzung

§ 1 Name und Sitz des Vereins

Der Gartenbauverein Wolfring erstreckt seine Tätigkeit auf das Gebiet der Gemeinde Fensterbach. Der Sitz des Vereins ist der jeweilige Wohnort des 1. Vorsitzenden.

§ 2 Zweck des Vereins

(1) Der Verein ist selbstlos tätig. Der Verein bezweckt im Rahmen des Obst– und Gartenbaues, die Förderung der Landespflege und des Umweltschutzes zur Erhaltung einer schönen Kulturlandschaft und der menschlichen Gesundheit. Der Verein fördert insbesondere die Ortsverschönerung und dient damit der Verschönerung der Heimat, der Heimatpflege und somit der gesamten Landeskultur.

(2) Der Verein ist gemeinnützig

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden.

§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder haben das Recht, ihre Interessen im Rahmen des Zweckes des Vereins zu fordern, Anträge zu stellen und an den Versammlungen und Veranstaltungen teilzunehmen. Die Mitglieder haben die Verpflichtung, die Bestrebungen des Vereins kräftigst zu fördern, die Satzung des Vereins zu befolgen.

§ 8 Organe des Vereins

(1) Die dem Verein obliegenden Aufgaben werden besorgt durch

1. die Mitgliederversammlung
2. die Vereinsleitung
3. den Vorstand

(2) Der Verein ist Mitglied des Bayerischen Landesverbandes für Gartenbau– und Landespflege, gleichzeitig auch des örtlich zuständigen Bezirks– und Kreisverbandes.

§ 9 Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung (JHV) findet alljährlich statt.

§ 13 Die Vereinsleitung

Die Vereinsleitung besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassier. Es können eine unbestimmte Zahl von Beisitzern in die Vereinsleitung gewählt werden. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die Vereinsleitung wird auf die Dauer von 4 Jahren gewählt. Die nächste Wahl findet im Jahr 2026 statt.

Die gesamte Satzung ist jederzeit bei der 1. Vorsitzenden Martina Götz, Zum Obstgarten 18, 92269 Fensterbach/Wolfring, erhältlich.